[Squeak-ev] ESUG und Namensgebung

Marcus Denker marcus at ira.uka.de
Fre Jun 28 16:02:06 UTC 2002


On Fri, Jun 28, 2002 at 05:29:42PM +0200, Markus Gaelli wrote:
> -entweder wirklich bald registriert sind
Ja, aber "so schnell wie moeglich koennte durchaus "einige Wochen"
bedeuten...

> -die Dinge voranbringen, die wir auch ohne Geld und legalem Status 
> voranbringen können.

Also... In dem schoenen DTV Buch steht:
 "Im Grundgesetz ... wurde daher auch das Grundrecht der
 Vereinigungsfreiheit ... mit besonderem Schutz ausgestattet. Eine der
 rechtlich weitreichendsten Folgen dieses Grundrechts ist die weitgehende
 Beseitigung der Diskriminierung der nicht rechtsfaehigen Vereine durch Par
 54 BGB, die heute entgegen dem Gesetzteswortlaut den
 Vereinsrechstvorschriften des BGB unterstelt sind, soweit sie auf einen
 nicht-eingetragenen Verein passen.

Lese: Wir koennen eigentlich alles. Mitglieder aufnehmen, Konto sollte
auch moeglich sein (mal mindestens Sparbuch, sowas hat ja jede Schulklasse...)
(In dem Buch steht dann, das das einzige Problem eines nicht-e.V. ist, das
 er nicht Grundbuchfaehig ist... und man waere natuerlich noch nicht
 gemeinuetzig, das koennen nur e.V. nach extra Pruefung durch's Finanzamt
 sein)

Die Frage ist: wollen wir das? 

> Außerdem bin ich der Meinung, dass wir reply auf Liste setzen sollten...
> 

Ich persoenlich finde das zwar schlecht, habe aber auch nichts dagegen
(also: mir waere das egal, wenn niemand so richtig dagegen ist, kann
ich das gerne so konfigurieren).

               Marcus

-- 
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