Markus schrieb:
Nein, gemeint ist so etwas wie "Bahnhof Apotheke", "Bahnhof-Apotheke" bzw. "Bahnhofsapotheke". Den Vorzug sollte letzteres haben, von Rüdeger moniert wurde ersteres.
Genau das habe ich gemeint.
Im Deutschen ist die unverbundene Nebeneinanderstellung zweier Substantive nur in folgenden Fällen möglich (Beispiel): "Schloss Kochberg", "Verlag Klett", aber nicht "Klett Verlag"; richtig: "Klett-Verlag".
Die Leute hierzulande haben eine merkwürdige Scheu, Bindestriche zu verwenden. So muss ich leider für einen "LOG IN Verlag" arbeiten - eine Schande. Sieht denn "LOG-IN-Verlag" so schlimm aus? Es gibt (in Berlin) doch auch den "Rudi-Dutschke-Weg".
Im Englischen wird der Bindestrich manchmal gesetzt, manchmal nicht. Heißt es "Light-emitting diode" oder "Light emitting diode"? Gibt es da feste Regeln?
Rü
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